{"id":95,"date":"2022-07-05T18:06:36","date_gmt":"2022-07-05T16:06:36","guid":{"rendered":"https:\/\/selfhostervps.com\/de\/?page_id=95"},"modified":"2022-07-07T12:13:55","modified_gmt":"2022-07-07T10:13:55","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/selfhostervps.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>1. Allgemeines<\/p>\n<p>1.1 Das Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.<\/p>\n<p>1.2. Der Auftragnehmer (AN) erbringt f\u00fcr den Auftraggeber (AG) Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Vertr\u00e4ge zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/p>\n<p>1.3. Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten f\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge, die der AN gegen\u00fcber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdr\u00fccklich auf die AB Bezug genommen wird. Gesch\u00e4ftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN schriftlich anerkannt wurden. Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.<\/p>\n<p>2. Leistungsumfang<\/p>\n<p>2.1. Der genaue Umfang der Leistungen des AN ist in der jeweiligen Produkt oder Servicebeschreibung angef\u00fchrt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt der AN die Leistungen w\u00e4hrend der beim AN \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten. Der AN wird entsprechend f\u00fcr die Erbringung und Verf\u00fcgbarkeit der Leistungen sorgen. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch den AN best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>2.2. Grundlage der f\u00fcr die Leistungserbringung von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG, wie er vom AG ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des AG eine \u00c4nderung der Leistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird der AN auf Wunsch des AG ein entsprechendes Angebot unterbreiten.<\/p>\n<p>2.3. Der AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu \u00e4ndern, wenn keine Beeintr\u00e4chtigung der Leistungen zu erwarten ist.<\/p>\n<p>2.4 Der AN ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und\/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der AN aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.<\/p>\n<p>2.5. Leistungen durch den AN, die vom AG \u00fcber den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tats\u00e4chlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim AN g\u00fcltigen S\u00e4tzen verg\u00fctet. Dazu z\u00e4hlen insbesondere Leistungen au\u00dferhalb der beim AN \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeit, das Analysieren und Beseitigen von St\u00f6rungen und Fehlern, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht vom AN zu vertretende Umst\u00e4nde entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grunds\u00e4tzlich nicht in den Leistungen enthalten und bed\u00fcrfen einer gesonderten Vereinbarung.<\/p>\n<p>2.6. Sofern der AN auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Vertr\u00e4ge ausschlie\u00dflich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Dritten zustande. Der AN ist nur f\u00fcr die von ihm selbst erbrachten Leistungen verantwortlich.<\/p>\n<p>2.7. Ausdr\u00fccklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes \u00fcber die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz \u2013 BGStG)\u201c nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert\/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die \u00dcberpr\u00fcfung der Leistung auf ihre Zul\u00e4ssigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>2.8 Stellt der AN Zusatzleistungen ohne zus\u00e4tzliches Entgelt zur Verf\u00fcgung, hat der AG auf ihre Erbringung keinen Erf\u00fcllungsanspruch. Der AN ist berechtigt, solche bisher verg\u00fctungsfrei zur Verf\u00fcgung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu \u00e4ndern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der AN den AG rechtzeitig informieren.<\/p>\n<p>2.9 Der AN ist dem AG gegen\u00fcber zu technischer Unterst\u00fctzung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Dar\u00fcber hinaus gew\u00e4hrt der AN dem AG keine kostenlosen Supportleistungen. Der AN leistet keinen direkten Support f\u00fcr Kunden des AG, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.<\/p>\n<p>2.10 Soweit dem AG feste IP-Adressen zur Verf\u00fcgung gestellt werden, beh\u00e4lt sich der AN vor, die dem AG zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu \u00e4ndern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gr\u00fcnden erforderlich werden sollte. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich zugesichert, hat der AG keinen Anspruch auf einen bestimmten Server. Dem AG ist bewusst, dass es notwendig sein kann, ihn auf einen anderen Server zu migrieren, ohne dass es hierf\u00fcr seiner Zustimmung bedarf. Der AN wird den AG \u00fcber \u00c4nderungen gem\u00e4\u00df dieser Ziffer 2.10 informieren.<\/p>\n<p>3. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des AG<\/p>\n<p>3.1. Der AG verpflichtet sich, alle Ma\u00dfnahmen zu unterst\u00fctzen, die f\u00fcr die Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die zur Erf\u00fcllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.<\/p>\n<p>3.2. Sofern die Leistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlichen Netzkomponenten, Anschl\u00fcsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellfl\u00e4chen f\u00fcr Anlagen, Arbeitspl\u00e4tze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualit\u00e4t (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verf\u00fcgung. Jedenfalls ist der AG f\u00fcr die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen f\u00fcr den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG f\u00fcr die Raum- und Geb\u00e4udesicherheit, unter anderem f\u00fcr den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist f\u00fcr besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen R\u00e4umlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen -gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle W\u00fcnsche bez\u00fcglich der Leistungserbringung ausschlie\u00dflich an den vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.<\/p>\n<p>3.3. Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten s\u00e4mtliche vom AN zur Durchf\u00fchrung des Auftrages ben\u00f6tigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verf\u00fcgung und unterst\u00fctzt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und St\u00f6rungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsauftr\u00e4gen und der Abstimmung der Leistungen. \u00c4nderungen in den Arbeitsabl\u00e4ufen beim AG, die \u00c4nderungen in den vom AN f\u00fcr den AG zu erbringenden Leistungen verursachen k\u00f6nnen, bed\u00fcrfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.<\/p>\n<p>3.4. Soweit dies nicht ausdr\u00fccklich im Leistungsumfang vom AN enthalten ist, wird der AG auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten f\u00fcr eine Netzanbindung sorgen.<\/p>\n<p>3.5. Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Leistungen vom AN erforderlichen Passw\u00f6rter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.<\/p>\n<p>3.6. Der AG wird die dem AN \u00fcbergebenen Daten und Informationen zus\u00e4tzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Besch\u00e4digung jederzeit rekonstruiert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>3.7. Der AG wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der AN in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und\/oder die durch den AN beauftragten Dritten f\u00fcr die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den R\u00e4umlichkeiten beim AG erhalten.<br \/>\nDer AG ist daf\u00fcr verantwortlich, dass die an der Vertragserf\u00fcllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserf\u00fcllung mitwirken.<\/p>\n<p>3.8. Erf\u00fcllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz m\u00f6glicher Einschr\u00e4nkungen dennoch als vertragskonform erbracht.<br \/>\nZeitpl\u00e4ne f\u00fcr die von AN zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und\/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden S\u00e4tzen gesondert verg\u00fcten.<\/p>\n<p>3.9. Der AG sorgt daf\u00fcr, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls \u00fcberlassenen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde sorgf\u00e4ltig behandeln; der AG haftet dem AN f\u00fcr jeden Schaden.<\/p>\n<p>3.10 Der AG wird von allen Daten, die er auf Server des AN \u00fcbertr\u00e4gt, bzw. die im Rahmen von Services am Server eingehen, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen\/erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden d\u00fcrfen, um eine schnelle und kosteng\u00fcnstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gew\u00e4hrleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der AG die betreffenden Datenbest\u00e4nde nochmals unentgeltlich auf die Server des ANs hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.<\/p>\n<p>3.11. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.<\/p>\n<p>4. Personal<\/p>\n<p>4.1. Sofern nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen Mitarbeiter des AG vom AN \u00fcbernommen werden, ist dar\u00fcber eine separate schriftliche Vereinbarung zu treffen.<\/p>\n<p>5. Change Requests<\/p>\n<p>5.1. Bei Softwareentwicklung kann der AG jederzeit \u00c4nderungen des Leistungsumfangs verlangen (&#8222;Change Request&#8220;). Eine gew\u00fcnschte \u00c4nderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gr\u00fcnde f\u00fcr die \u00c4nderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die M\u00f6glichkeit einer angemessenen Bewertung der zus\u00e4tzlichen Verg\u00fctung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsg\u00fcltige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.<\/p>\n<p>6. Leistungsst\u00f6rungen<\/p>\n<p>6.1. Der AN verpflichtet sich zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Erbringung der Leistungen. Erbringt der AN die Leistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualit\u00e4tsstandards, ist der AN verpflichtet, mit der M\u00e4ngelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgem\u00e4\u00df und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchf\u00fchrt.<\/p>\n<p>6.2. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gem\u00e4\u00df der Punkte 3.x unter 3.1 und folgend, ist jede unentgeltliche Pflicht zur M\u00e4ngelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen F\u00e4llen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz m\u00f6glichen Einschr\u00e4nkungen dennoch als vertragsgem\u00e4\u00df erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.<\/p>\n<p>6.3. Der AG wird den AN bei der M\u00e4ngelbeseitigung unterst\u00fctzen und alle erforderlichen Informationen zur Verf\u00fcgung stellen. Aufgetretene M\u00e4ngel sind vom AG unverz\u00fcglich schriftlich oder per e-mail dem AN zu melden. Den durch eine versp\u00e4tete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung tr\u00e4gt der AG.<\/p>\n<p>6.4. Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngem\u00e4\u00df f\u00fcr allf\u00e4llige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukte vom AN an den AG. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr solche Lieferungen betr\u00e4gt 6 Monate ab \u00dcbergabe. \u00a7 924 ABGB &#8222;Vermutung der Mangelhaftigkeit&#8220; wird einvernehmlich ausgeschlossen. F\u00fcr allf\u00e4llige dem AG vom AN \u00fcberlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gew\u00e4hrleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung beh\u00e4lt sich AN das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.<\/p>\n<p>7. Vertragsstrafe<\/p>\n<p>7.1. Bei SLA Vertr\u00e4gen ist der AN ist verpflichtet, die im SLA genannten Erf\u00fcllungsgrade bzw. Wiederherstellungszeiten nach Priorit\u00e4ten einzuhalten. Sollte der AN f\u00fcr die Wiederherstellung die im SLA genannten Zeitlimits \u00fcberschreiten, hat der AN pro angefangener Stunde der \u00dcberschreitung P\u00f6nalen bis zur tats\u00e4chlichen Wiederherstellung (Erf\u00fcllung) an den AG laut SLA zu bezahlen:<br \/>\nDie obgenannten P\u00f6nalen pro Jahr sind der H\u00f6he nach mit 20% des Gesamtjahresentgeltes begrenzt. Die Geltendmachung eines dar\u00fcberhinausgehenden Schadenersatzanspruches, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, ist ausgeschlossen.<br \/>\nSollten p\u00f6nalwirksame \u00dcberschreitungen eintreten, sind diese dem AN unverz\u00fcglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen.<\/p>\n<p>8. Haftung<\/p>\n<p>8.1. Der AN haftet dem AG f\u00fcr von ihm nachweislich verschuldete Sch\u00e4den nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf vom AG beigezogene Dritte zur\u00fcckgehen. Im Falle von verschuldeten Personensch\u00e4den haftet der AN unbeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>8.2. Die Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den &#8211; wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Anspr\u00fcche Dritter &#8211; wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>8.3. Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch sp\u00e4testens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Sch\u00e4digers.<\/p>\n<p>8.4. Sofern der AN das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gew\u00e4hrleistungs- und\/oder Haftungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber diesen Dritten entstehen, tritt der AN diese Anspr\u00fcche an den AG ab.<\/p>\n<p>8.5. Ist die Datensicherung ausdr\u00fccklich als Leistung vereinbart und von AG und AN gezeichnet, so ist die Haftung f\u00fcr den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2 nicht ausgeschlossen, jedoch f\u00fcr die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche des AG -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>8.6. Gew\u00e4hrleistungsausschluss bei Verwendung von Open Source Software &#8211; Es besteht keinerlei Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr das Programm, soweit dies gesetzlich zul\u00e4ssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich best\u00e4tigt, stellen die Urheberrechtsinhaber und\/oder Dritte das Programm so zur Verf\u00fcgung, \u201ewie es ist\u201c, ohne irgendeine Gew\u00e4hrleistung, weder ausdr\u00fccklich noch implizit, einschlie\u00dflich \u2013 aber nicht begrenzt auf \u2013 die implizite Gew\u00e4hrleistung der Marktreife oder der Verwendbarkeit f\u00fcr einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bez\u00fcglich Qualit\u00e4t und Leistungsf\u00e4higkeit des Programms liegt beim AG. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten f\u00fcr notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur beim AG.<\/p>\n<p>8.7. Haftungsbegrenzung bei Verwendung von Open Source Software &#8211; In keinem Fall, au\u00dfer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Urheberrechtsinhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder \u00fcbertragen hat, dem AG gegen\u00fcber f\u00fcr irgendwelche Sch\u00e4den haftbar, einschlie\u00dflich jeglicher allgemeiner oder spezieller Sch\u00e4den, Sch\u00e4den durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgesch\u00e4den, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlie\u00dflich \u2013 aber nicht beschr\u00e4nkt auf \u2013 Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die vom AG oder anderen getragen werden m\u00fcssen, oder dem Unverm\u00f6gen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber oder Dritter \u00fcber die M\u00f6glichkeit solcher Sch\u00e4den unterrichtet worden war.<\/p>\n<p>8.8. Interpretation von \u00a7\u00a7 8.6 und 8.7 &#8211; Sollten der o.a. Gew\u00e4hrleistungsausschluss und die o.a. Haftungsbegrenzung aufgrund ihrer Bedingungen gem\u00e4\u00df lokalem Recht unwirksam sein, sollen Bewertungsgerichte dasjenige lokale Recht anwenden, das einer absoluten Aufhebung jeglicher zivilen Haftung in Zusammenhang mit dem Programm am n\u00e4chsten kommt, es sei denn, dem Programm lag eine entgeltliche Garantieerkl\u00e4rung oder Haftungs\u00fcbernahme bei.<\/p>\n<p>9. Verg\u00fctung<\/p>\n<p>9.1. Die vom AG zu bezahlenden Verg\u00fctungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zus\u00e4tzlich verrechnet.<\/p>\n<p>9.2. Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in H\u00f6he des vereinbarten Stundensatzes verg\u00fctet. Die genannten S\u00e4tze \u00e4ndern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 9.5. Zus\u00e4tzlich werden die Reisekosten und allf\u00e4llige \u00dcbernachtungskosten (4*) vom AG nach tats\u00e4chlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege(Kopien).<\/p>\n<p>9.3. Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener H\u00f6he abh\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n<p>9.4. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Verg\u00fctungen nach der Leistungserbringung, laufende Verg\u00fctungen monatlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind sp\u00e4testens 7 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. F\u00fcr Teilrechnungen gelten die f\u00fcr den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN \u00fcber sie verf\u00fcgen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 10 Tage \u00fcberschreiten, ist der AN berechtigt, s\u00e4mtliche Leistungen einzustellen. Der AN ist \u00fcberdies berechtigt, das Entgelt f\u00fcr alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allf\u00e4lliger Zahlungsfristen sofort f\u00e4llig zu stellen.<\/p>\n<p>9.5. Laufende Verg\u00fctungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Leistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe f\u00fcr spezielle T\u00e4tigkeiten (ST2).<\/p>\n<p>9.6. Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.<\/p>\n<p>9.7. Alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Steuern, Mehrwertsteuer, Rechtsgesch\u00e4ftsgeb\u00fchren oder Quellensteuern, tr\u00e4gt der AG. Sollte der AN f\u00fcr solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN Schad- und klaglos halten.<\/p>\n<p>9.8 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des AG durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der AG erteilt dem AN, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Mandat zum SEPA-Basislastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch f\u00fcr vom AG mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der AN k\u00fcndigt dem AG den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Diese Ank\u00fcndigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der AG hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der AG ist verpflichtet, dem AN den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontof\u00fchrenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.<br \/>\n(4) Bei Bezahlung \u00fcber Paypal gelten die entsprechenden AGB von Paypal zus\u00e4tzlich zu den vorliegenden. Der AG bevollm\u00e4chtigt den AN den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem Paypal-Konto einzuziehen.<\/p>\n<p>9.9 Bei Bezahlung \u00fcber Paypal gelten die entsprechenden AGB von Paypal zus\u00e4tzlich zu den vorliegenden. Der AG bevollm\u00e4chtigt den AN den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem Paypal-Konto einzuziehen.<\/p>\n<p>9.10 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der AN berechtigt, Zinsen in H\u00f6he von 10 % j\u00e4hrlich zu verlangen. Dem AG ist demgegen\u00fcber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist<\/p>\n<p>10. H\u00f6here Gewalt<\/p>\n<p>10.1. Soweit und solange Verpflichtungen infolge h\u00f6herer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Leistungen auswirkende Gesetzes\u00e4nderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverf\u00fcgbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.<\/p>\n<p>11. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen<\/p>\n<p>11.1. Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte \u00fcberlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Leistungen erm\u00f6glicht wird, steht dem AG das nichtausschlie\u00dfliche, nicht \u00fcbertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschr\u00e4nkte Recht zu, die Softwareprodukte in unver\u00e4nderter Form zu benutzen. Bei Web basierter Nutzung besteht kein Anrecht auf \u00dcbermittlung der Software, bzw. des Source Codes an den AG. Die unver\u00e4nderte Form bezieht sich nur auf die Nutzung \u00fcber den Browser.<\/p>\n<p>11.2. Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist f\u00fcr jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf &#8222;Stand-Alone-PCs&#8220; ist f\u00fcr jeden PC eine Lizenz erforderlich.<\/p>\n<p>11.3. F\u00fcr dem AG vom AN \u00fcberlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.<\/p>\n<p>11.4. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>11.5. Alle dem AG vom AN \u00fcberlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, d\u00fcrfen weder vervielf\u00e4ltigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.<\/p>\n<p>12. Laufzeit des Vertrags<\/p>\n<p>12.1. Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und l\u00e4uft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 12 Monaten, fr\u00fchestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>12.2. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenen Brief vorzeitig und fristlos zu k\u00fcndigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der K\u00fcndigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, er\u00f6ffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von H\u00f6herer Gewalt f\u00fcr einen Zeitraum von l\u00e4nger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.<\/p>\n<p>12.3. Der AN ist \u00fcberdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu k\u00fcndigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung ge\u00e4ndert haben und der AN aus diesem Grund die Fortf\u00fchrung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.<\/p>\n<p>12.4. Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverz\u00fcglich s\u00e4mtliche ihm vom AN \u00fcberlassene Unterlagen und Dokumentationen an den AN zur\u00fcckzustellen.<\/p>\n<p>12.5. Auf Wunsch unterst\u00fctzt der AN bei Vertragsende den AG zu den jeweiligen beim AN geltenden Stundens\u00e4tzen bei der R\u00fcckf\u00fchrung der Leistungen auf den AG oder einen vom AG benannten Dritten.<\/p>\n<p>12.6 Bei einem Online Vertragsabschluss gilt, dass auf die Unterschriften verzichtet wird und die Bestellung mit dem Absenden der Bestellung \u00fcber die Online Bestellm\u00f6glichkeit erfolgt ist. Bei Online Bestellungen von Hosting, Providerleistungen und Online-Services gilt, wenn beim Produkt angef\u00fchrt, eine reduzierte K\u00fcndigungsfrist von 1 Monat.<\/p>\n<p>13. Datenschutz \/ Geheimhaltung<\/p>\n<p>13.1. Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die f\u00fcr den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen treffen.<\/p>\n<p>Der AN verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a7 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.<\/p>\n<p>13.2. Die Datenschutzerkl\u00e4rung iSd Art 13 und 14 DSGVO und die Auftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.<\/p>\n<p>13.3. Bei Online Bestellungen gilt vorrangig die Datenschutzerkl\u00e4rung der jeweiligen Webseite auf der die Bestellung erfolgt. Punkt 13.2. entf\u00e4llt dadurch.<\/p>\n<p>14. Geheimhaltung<\/p>\n<p>14.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchf\u00fchrung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zug\u00e4nglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empf\u00e4nger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empf\u00e4nger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. \u00fcberlassen werden, oder vom Empf\u00e4nger nachweislich unabh\u00e4ngig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskr\u00e4ftigen beh\u00f6rdlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.<\/p>\n<p>14.2. Die mit dem AN verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.<\/p>\n<p>15. Verschiedenes<\/p>\n<p>15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen f\u00e4llen oder veranlassen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>15.2. Der AG wird w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch \u00fcber Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, f\u00fcr jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der H\u00f6he des zw\u00f6lffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Leistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe f\u00fcr spezielle T\u00e4tigkeiten (ST2).<\/p>\n<p>15.3. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrags bed\u00fcrfen der Schriftform. Das gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieses Formerfordernisses.<\/p>\n<p>15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung ist durch eine sinngem\u00e4\u00dfe g\u00fcltige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Klausel am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>15.5. Jede Verf\u00fcgung \u00fcber die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich nach \u00f6sterreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgef\u00fchrt wird. F\u00fcr eventuelle Streitigkeiten gilt ausschlie\u00dflich die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz des AN als vereinbart.<\/p>\n<p>Der Gerichtsstand ist Salzburg, \u00d6sterreich.<\/p>\n<p>16. Zus\u00e4tzliche Bedingungen f\u00fcr Webspaces, Hosting-Produkte, dedizierte und virtuelle Server<\/p>\n<p>16.1. Der AG versichert ausdr\u00fccklich, dass die Bereitstellung und Ver\u00f6ffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten oder Daten weder gegen \u00f6sterreichisches, deutsches noch sonst einschl\u00e4giges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, versto\u00dfen. Der AN beh\u00e4lt sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vor\u00fcbergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn der AN von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu \u00e4ndern oder zu l\u00f6schen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.<\/p>\n<p>16.2. F\u00fcr den Fall, dass der AG den Nachweis erbringt, dass eine Verletzung von Rechten Dritter oder ein sonstiger Rechtsversto\u00df nicht zu bef\u00fcrchten ist, wird der AN die betroffenen Webseiten Dritten wieder verf\u00fcgbar machen. Von Ersatzanspr\u00fcchen Dritter, die auf unzul\u00e4ssigen Inhalten einer Webseite des AG beruhen, stellt der AG den AN hiermit frei.<\/p>\n<p>16.3. Die Bereitstellung folgender Dienste ist dem AG untersagt:<br \/>\n\u2022 Internet Relay Chat (IRC)-Dienste<br \/>\n\u2022 Anonymisierungsdienste<br \/>\n\u2022 P2P-Tauschb\u00f6rsen<\/p>\n<p>16.4. Der AG ist bei Webspace f\u00fcr den Inhalt und bei Servern auch f\u00fcr die Sicherheit des Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber bekannt werdende Sicherheitsl\u00fccken zu informieren und bekannte Sicherheitsl\u00fccken zu schlie\u00dfen. Stellt der AN Sicherheits- oder Wartungsprogramme zur Verf\u00fcgung, entbindet dies den AG nicht von seiner Pflicht.<\/p>\n<p>16.5. Der AG ist verpflichtet, seine Server, Workstation und andere Endger\u00e4te so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrit\u00e4t und Verf\u00fcgbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des AN nicht gef\u00e4hrdet werden.<\/p>\n<p>16.6. Gef\u00e4hrdet ein AG mittels seiner Server Workstation oder anderer Endger\u00e4te Sicherheit, Integrit\u00e4t oder Verf\u00fcgbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des AN oder steht der AG aufgrund objektiver Umst\u00e4nde in einem solchen Verdacht, ist der AN berechtigt, den Server oder Webspace vor\u00fcbergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr sog. Denial of Service Attacken (DoS-Attacken), die der AG \u00fcber seinen Server ausf\u00fchrt, und auch in dem Fall, dass der AG die sch\u00e4dliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des AG manipuliert und von Dritten benutzt wird. Eine vors\u00e4tzliche Handlung des AG berechtigt den AN zu einer fristlosen K\u00fcndigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses ohne vorhergehende Abmahnung.<\/p>\n<p>16.7. Werden \u00fcber den Server Spam-Mails (siehe Abschnitt Besondere Bedingungen f\u00fcr E-Mail-Dienste) versendet, kann der AN den Server ebenfalls vor\u00fcbergehend sperren.<\/p>\n<p>16.8. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der AN zur Sicherung von Daten des AG nicht verpflichtet. Beauftragt der AG den AN mit der Datensicherung, hat der AG die vom AN gesicherten Daten auf Vollst\u00e4ndigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zeitnah und in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden zu \u00fcberpr\u00fcfen. Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten hat der AG dem AN unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p>16.9. Der AN ist berechtigt, die \u00dcbereinstimmung der Server des AG mit den vertraglichen Vereinbarungen und Bestimmungen, insbesondere Lizenzbestimmungen, zu Auditieren oder regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen. Im Rahmen dessen ist der AN insbesondere berechtigt zu pr\u00fcfen, ob der AG eine ausreichende Anzahl an Software-Lizenzen bezogen hat. Der AG ist verpflichtet, an der \u00dcberpr\u00fcfung mitzuwirken. Dies beinhaltet, dem AN notwendige Informationen und Daten in einem angemessenen Rahmen und Zeitraum zukommen zu lassen sowie die (dauerhafte) Installation oder Duldung der Installation von entsprechenden Programmen zu diesem Zweck auf den Servern des AG.<\/p>\n<p>16.10 Der AG verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Pr\u00e4senz auf Techniken zu verzichten, die eine \u00fcberm\u00e4\u00dfige InANpruchnahme der Einrichtungen des AN verursachen. Der AN kann Internet-Pr\u00e4senzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschlie\u00dfen, bis der AG die Techniken beseitigt\/deaktiviert hat. Dies gilt nicht f\u00fcr Server, die dem AG zur alleinigen Nutzung zur Verf\u00fcgung stehen (dedizierte Hardware).<\/p>\n<p>16.11 Der AG verpflichtet sich ferner, die vom AN zur Verf\u00fcgung gestellten Ressourcen nicht f\u00fcr Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter versto\u00dfen. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere nachfolgende Handlungen:<\/p>\n<p>(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);(b) Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden\/Weiterleiten von Datenstr\u00f6men und\/oder E-Mails (z.B. DoS-\/DDoS-Attacken\/Spam\/Mail-Bombing);(c) Suche nach offenen Zug\u00e4ngen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning);(d) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung des Empf\u00e4ngers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;(e) das F\u00e4lschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware.<\/p>\n<p>Sofern der AG gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verst\u00f6\u00dft, ist der AN zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzanpr\u00fcche bleiben ausdr\u00fccklich vorbehalten.<\/p>\n<p>16.12 Sollten Bedingungen der Ziffer 16, Bereiche voriger Punkte anders vereinbaren, gelten bei Produkten der Ziffer 16 vorrangig die Bedingungen von Ziffer 16 und ersetzen diese.<\/p>\n<p>17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<\/p>\n<p>17.1. Es gilt das Recht der Republik \u00d6sterreich unter Ausschluss des Einheitlichen UN- Kaufrechts (CISG).<\/p>\n<p>17.2. Sofern der AG Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist Salzburg ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der AN ist dar\u00fcber hinaus berechtigt, den AG an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\n<p>17.3. Der AN nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.<\/p>\n<p>18. Sonstiges<\/p>\n<p>18.1. Alle Informationen und Erkl\u00e4rungen des AN k\u00f6nnen auf elektronischem Weg an den AG, insbesondere \u00fcber den Element Messenger, das Ticketsystem oder per E-Mail an die vom AG mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden.<\/p>\n<p>18.2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausf\u00fcllungsbed\u00fcrftige L\u00fccke enthalten, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragsl\u00fccke.<\/p>\n<p>18.3. Alle Hosting- und Providerprodukte verwenden Open Source Software. Daher gilt als vereinbart, dass 8.6 bis 8.8 bei diesen Produkten zur Anwendung kommt.<\/p>\n<p>18.4. Es gilt ausschlie\u00dflich die deutschsprachige Version aller Dokuments im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Jegliche andere Sprachversion hat nur informellen Character.<\/p>\n<p>19. Zus\u00e4tzliche Bedingungen f\u00fcr SelfHosterVPS.com Hosting, Provider, oder Webspace, bzw. dedizierte und virtuelle Server &#8211; in Folge Onlineangebot genannt &#8211; Kunden<\/p>\n<p>19.1 Impressum, Datenschutzerkl\u00e4rung, AGB; Um keine rechtliche Probleme auszul\u00f6sen ist der AG verpflichtet, sofort nach Freischaltung des Onlineangebots, folgende Seiten im Dashboard angepassen: Impressum, Datenschutzerkl\u00e4rung und AGB. Je nach Wohnsitz des AG k\u00f6nnen weitere Seiten rechtlich notwendig sein. Der AG verpflichtet sich, alle Erforderlichen Seiten einzurichten. Der AN ist im Falle von unvollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllten Seiten berechtigt die Daten des AG an Beh\u00f6rden und andere Anfragende weiterzugeben.<\/p>\n<p>19.2 Jeder AG ist f\u00fcr seine Seite Impressumsinhaber und Herausgeber und somit f\u00fcr den Inhalt verantwortlich. Eventuelle Copyright Verletzungen und sonstige Nachrichten sind direkt an den (AG) Herausgeber zu richten.<\/p>\n<p>19,3 Der AN hat auf den Inhalt der einzelnen Onlineangebots keinen Einfluss.<\/p>\n<p>19.4 Der AN ist in keinem Fall f\u00fcr den Content des AG verantwortlich und eine Haftung des AN ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>19.5 Der AG wird f\u00fcr die Art des eigenen Angebotes den passenden Zahlungsprovider, bzw. die passende Zahlungsart auszuw\u00e4hlen. Aktuell unterst\u00fctzt der AN Zahlung per Rechnung, Paypal und BTCPayserver. Weitere sind in Planung. Basis ist die Zahlung auf Rechnung. Dabei muss der Info Text vom AG so eingegeben werden, dass alle rechtlichen Auflagen erf\u00fcllt sind. Zahlung auf Rechnung bleibt immer als 2. Zahlungsart erhalten und ein Zahlungsprovider, z.B. Paypal, kann zus\u00e4tzlich ausgew\u00e4hlt werden. Die verschiedenen Zahlungsprovider haben verschiedene Regeln in Bezug auf Inhalte f\u00fcr Erwachsene und die Auswahl des Zahlungsproviders muss vom AG basierend auf den AGB des Zahlungsproviders erfolgen. Sollte der AG durch missbr\u00e4uchliche Verwendung eines Zahlungsproviders eine Sperre anderer Benutzer, bzw. des AN ausl\u00f6sen, haftet der AG in vollem Umfang gegen\u00fcber allen Gesch\u00e4digten. Der AG wir dem AN und anderen Gesch\u00e4digten jegliche entstandene Kosten durch Verletzung dieser AGB binnen 7 Tage ersetzen.<\/p>\n<p>19.6 Der AG muss als Betreiber alle Steuern und Abgaben selbst anmelden und abf\u00fchren. Der AN ist als Onlineangebot und Hosting Anbieter in keinem Fall f\u00fcr Abgabenpflichten des AG verantwortlich. Jegliche Angebote und Erl\u00f6se, welche der AG mit seinem Onlineangebot, siehe auch 19.2, anbietet oder erzielt, erfolgen im Namen und auf Rechnung des AG. Der AN hat auf Content und Erl\u00f6se weder Einfluss noch Zugang.<\/p>\n<p>19.7 Der AG ist verpflichtet lokalen Steuer- und Abgabenpflichten zu pr\u00fcfen und diese Abgaben dementsprechend abzuf\u00fchren. Dies trifft insbesondere, ohne Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit: Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer, Kommunalabgaben, Sozialversicherungsabgaben. Der AN als Onlineangebot und Hosting Provider kann und darf keine wie immer geartete Beratung im Sinne von Recht, bzw. Steuerrecht geben.<\/p>\n<p>19.8 Der AG ist f\u00fcr eventuelle Copyright Verst\u00f6\u00dfe im vollen Umfang verantwortlich. Der AN kann und darf keine Rechtsberatung geben. Generell gilt aber, dass es am sichersten ist, Texte und Bilder generell selbst zu verfassen, bzw. zu erstellen. Bilder sollten nur den AG selbst zeigen um Anspr\u00fcche von Personen, von denen kein Model Release vorliegt, zu unterbinden. Es d\u00fcrfen keine gesch\u00fctzten Werke, z.B. Bilder, Kunstwerke, gesch\u00fctzte Architektur, am Bild ersichtlich sein. Generell verboten ist in jedem Fall Text von einer fremden Quelle ohne Lizenz zu kopieren, bzw. abzuschreiben und diesen zu ver\u00f6ffentlichen, bzw. Bilder von einer fremden Quelle ohne Lizenz zu kopieren, zu verlinken, oder anders zu reproduzieren und zu ver\u00f6ffentlichen. Auch im Pay Bereich gilt ein Text oder Bild als ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>19.8.1 Es ist generell Verboten, direkt oder indirekt, z.B. durch Zeigen von Produkten, Werbung f\u00fcr Produkte Dritter durchzuf\u00fchren. Zus\u00e4tzlich ist es verboten gesch\u00fctzte Namen, Logos und Schriftz\u00fcge als Text, oder auch im Bild zu zeigen. Dies trifft auch Aufdrucke auf Kleidung, Requisiten oder \u00e4hnliches. Der AG wird sich, sollte es gew\u00fcnscht sein Werbung, direkt, oder indirekt auf dem Onlineangebot zu platzieren, vorher mit dem Support des AN in Verbindung setzen um mit dem AN eine Vereinbarung \u00fcber die rechtlichen und finanziellen Modalit\u00e4ten zu finden. In jedem Fall ist nur mit schriftlicher Zustimmung des AN erlaubt eine Platzierung von direkter oder indirekter Werbung auf dem Onlineangebot einzubringen. Der AN ist bei Zuwiderhandlungen berechtigt, das Onlineangebot bis zur Kl\u00e4rung des Vorfalles zu sperren und der AG wird den AN f\u00fcr jegliche Kosten schad- und klaglos halten. Der AG hat keinen Anspruch auf den Ersatz eines eventuell durch die Sperre eingetretenen Schadens.<\/p>\n<p>19.9 Der AG wird den AN schad- und Klaglos halten und jegliche entstandenen Kosten binnen 7 Tagen, eingehend beim AN ersetzen.<\/p>\n<p>19.10 Der AG best\u00e4tigt, der er Unternehmer im Sinne des KschG ist, als Unternehmer alle notwendigen Berechtigungen erlangt hat und auch alle abgabenrechtlichen Anmeldungen und Bestimmungen erf\u00fcllt hat. Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) kommt deshalb nicht zur Anwendung und der AG best\u00e4tigt dies explizit durch Anerkennung der AGB im Rahmen der Bestellung.<\/p>\n<p>19.11 Durch die vollst\u00e4ndiger Vertragserf\u00fcllung durch den AN vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen verliert der AG sein Widerrufsrecht. Der AG best\u00e4tigt dies explizit durch Anerkennung der AGB im Rahmen der Bestellung.<\/p>\n<p>19.12 Der AN ist bei Zweifeln berechtigt vom AG Unterlagen nach Wahl des AN zur Pr\u00fcfung, insbesondere des Punktes 19.10 anzufordern. Der AN kann bis zur Kl\u00e4rung des Sachverhaltes den Service komplett, oder in Teilen sperren. Die Annahme, oder Ablehnung einer Bestellung obliegt dem AN, welcher auch berechtigt ist, den kompletten Bereich zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p>19.13 Der AN ist berechtigt den eingebrachten Content des AG in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden automatisch zu l\u00f6schen. Zum Zeitpunk der Erstellung dieser AGB wird der Content (Texte, Bilder u.\u00e4.) nach 90 Tagen automatisch gel\u00f6scht. Den AN ist berechtigt diesen Zeitraum ohne Vorank\u00fcndigung nach unten ,bzw. nach oben zu ver\u00e4ndern, ohne dass es einer Zustimmung des AG bedarf. Sperren und Deaktivierungen aus anderen Gr\u00fcnden sind davon unbenommen. Der AN wird, soweit m\u00f6glich, den aktuell g\u00fcltigen Zeitraum im FAQ ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>19.14 Es gilt das Recht der Republik \u00d6sterreich unter Ausschluss des Einheitlichen UN- Kaufrechts (CISG).<\/p>\n<p>19.15. Es gilt ausschlie\u00dflich die deutschsprachige Version aller Dokuments im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Jegliche andere Sprachversion hat nur informellen Character.<\/p>\n<p>19.15 Sollten Bedingungen der Ziffer 19, Bereiche voriger Punkte anders vereinbaren, gelten bei SelfHosterVPS.com Onlineangebot Produkten vorrangig die Bedingungen von Ziffer 19 und ersetzen diese.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Allgemeines 1.1 Das Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden. 1.2. Der Auftragnehmer (AN) erbringt f\u00fcr den Auftraggeber (AG) Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. 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