SelfHosterVPS

1. Allgemeines

1.1 Das Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

1.2. Der Auftragnehmer (AN) erbringt für den Auftraggeber (AG) Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3. Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, die der AN gegenüber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN schriftlich anerkannt wurden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

2. Leistungsumfang

2.1. Der genaue Umfang der Leistungen des AN ist in der jeweiligen Produkt oder Servicebeschreibung angeführt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt der AN die Leistungen während der beim AN üblichen Geschäftszeiten. Der AN wird entsprechend für die Erbringung und Verfügbarkeit der Leistungen sorgen. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch den AN bestätigt werden.

2.2. Grundlage der für die Leistungserbringung von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG, wie er vom AG ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des AG eine Änderung der Leistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird der AN auf Wunsch des AG ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

2.3. Der AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Leistungen zu erwarten ist.

2.4 Der AN ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der AN aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.

2.5. Leistungen durch den AN, die vom AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim AN gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der beim AN üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht vom AN zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Leistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2.6. Sofern der AN auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der AN ist nur für die von ihm selbst erbrachten Leistungen verantwortlich.

2.7. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.

2.8 Stellt der AN Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der AG auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der AN ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der AN den AG rechtzeitig informieren.

2.9 Der AN ist dem AG gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt der AN dem AG keine kostenlosen Supportleistungen. Der AN leistet keinen direkten Support für Kunden des AG, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

2.10 Soweit dem AG feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der AN vor, die dem AG zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, hat der AG keinen Anspruch auf einen bestimmten Server. Dem AG ist bewusst, dass es notwendig sein kann, ihn auf einen anderen Server zu migrieren, ohne dass es hierfür seiner Zustimmung bedarf. Der AN wird den AG über Änderungen gemäß dieser Ziffer 2.10 informieren.

3. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des AG

3.1. Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.

3.2. Sofern die Leistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen -gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.

3.3. Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Leistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den vom AN für den AG zu erbringenden Leistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.

3.4. Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang vom AN enthalten ist, wird der AG auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.

3.5. Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Leistungen vom AN erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.

3.6. Der AG wird die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

3.7. Der AG wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der AN in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten.
Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.

3.8. Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht.
Zeitpläne für die von AN zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.

3.9. Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden Schaden.

3.10 Der AG wird von allen Daten, die er auf Server des AN überträgt, bzw. die im Rahmen von Services am Server eingehen, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der AG die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server des ANs hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.

3.11. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.

4. Personal

4.1. Sofern nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen Mitarbeiter des AG vom AN übernommen werden, ist darüber eine separate schriftliche Vereinbarung zu treffen.

5. Change Requests

5.1. Bei Softwareentwicklung kann der AG jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen („Change Request“). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung der zusätzlichen Vergütung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.

6. Leistungsstörungen

6.1. Der AN verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen. Erbringt der AN die Leistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der AN verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.

6.2. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gemäß der Punkte 3.x unter 3.1 und folgend, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

6.3. Der AG wird den AN bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per e-mail dem AN zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG.

6.4. Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukte vom AN an den AG. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB „Vermutung der Mangelhaftigkeit“ wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem AG vom AN überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich AN das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.

7. Vertragsstrafe

7.1. Bei SLA Verträgen ist der AN ist verpflichtet, die im SLA genannten Erfüllungsgrade bzw. Wiederherstellungszeiten nach Prioritäten einzuhalten. Sollte der AN für die Wiederherstellung die im SLA genannten Zeitlimits überschreiten, hat der AN pro angefangener Stunde der Überschreitung Pönalen bis zur tatsächlichen Wiederherstellung (Erfüllung) an den AG laut SLA zu bezahlen:
Die obgenannten Pönalen pro Jahr sind der Höhe nach mit 20% des Gesamtjahresentgeltes begrenzt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen.
Sollten pönalwirksame Überschreitungen eintreten, sind diese dem AN unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

8. Haftung

8.1. Der AN haftet dem AG für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom AG beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der AN unbeschränkt.

8.2. Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

8.4. Sofern der AN das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der AN diese Ansprüche an den AG ab.

8.5. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart und von AG und AN gezeichnet, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des AG -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.

8.6. Gewährleistungsausschluss bei Verwendung von Open Source Software – Es besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Urheberrechtsinhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, „wie es ist“, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich – aber nicht begrenzt auf – die implizite Gewährleistung der Marktreife oder der Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt beim AG. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur beim AG.

8.7. Haftungsbegrenzung bei Verwendung von Open Source Software – In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Urheberrechtsinhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder übertragen hat, dem AG gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die vom AG oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.

8.8. Interpretation von §§ 8.6 und 8.7 – Sollten der o.a. Gewährleistungsausschluss und die o.a. Haftungsbegrenzung aufgrund ihrer Bedingungen gemäß lokalem Recht unwirksam sein, sollen Bewertungsgerichte dasjenige lokale Recht anwenden, das einer absoluten Aufhebung jeglicher zivilen Haftung in Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, dem Programm lag eine entgeltliche Garantieerklärung oder Haftungsübernahme bei.

9. Vergütung

9.1. Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.

9.2. Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 9.5. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten (4*) vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege(Kopien).

9.3. Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen.

9.4. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen monatlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 7 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 10 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

9.5. Laufende Vergütungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Leistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).

9.6. Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.

9.7. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Steuern, Mehrwertsteuer, Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG. Sollte der AN für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN Schad- und klaglos halten.

9.8 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des AG durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der AG erteilt dem AN, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Mandat zum SEPA-Basislastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom AG mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der AN kündigt dem AG den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der AG ist verpflichtet, dem AN den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.
(4) Bei Bezahlung über Paypal gelten die entsprechenden AGB von Paypal zusätzlich zu den vorliegenden. Der AG bevollmächtigt den AN den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem Paypal-Konto einzuziehen.

9.9 Bei Bezahlung über Paypal gelten die entsprechenden AGB von Paypal zusätzlich zu den vorliegenden. Der AG bevollmächtigt den AN den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem Paypal-Konto einzuziehen.

9.10 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der AN berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % jährlich zu verlangen. Dem AG ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist

10. Höhere Gewalt

10.1. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Leistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

11. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen

11.1. Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte überlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Leistungen ermöglicht wird, steht dem AG das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen. Bei Web basierter Nutzung besteht kein Anrecht auf Übermittlung der Software, bzw. des Source Codes an den AG. Die unveränderte Form bezieht sich nur auf die Nutzung über den Browser.

11.2. Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf „Stand-Alone-PCs“ ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.

11.3. Für dem AG vom AN überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.

11.4. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen.

11.5. Alle dem AG vom AN überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

12. Laufzeit des Vertrags

12.1. Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden.

12.2. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenen Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.

12.3. Der AN ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und der AN aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.

12.4. Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverzüglich sämtliche ihm vom AN überlassene Unterlagen und Dokumentationen an den AN zurückzustellen.

12.5. Auf Wunsch unterstützt der AN bei Vertragsende den AG zu den jeweiligen beim AN geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Leistungen auf den AG oder einen vom AG benannten Dritten.

12.6 Bei einem Online Vertragsabschluss gilt, dass auf die Unterschriften verzichtet wird und die Bestellung mit dem Absenden der Bestellung über die Online Bestellmöglichkeit erfolgt ist. Bei Online Bestellungen von Hosting, Providerleistungen und Online-Services gilt, wenn beim Produkt angeführt, eine reduzierte Kündigungsfrist von 1 Monat.

13. Datenschutz / Geheimhaltung

13.1. Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.

Der AN verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

13.2. Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO und die Auftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.

13.3. Bei Online Bestellungen gilt vorrangig die Datenschutzerklärung der jeweiligen Webseite auf der die Bestellung erfolgt. Punkt 13.2. entfällt dadurch.

14. Geheimhaltung

14.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

14.2. Die mit dem AN verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

15. Verschiedenes

15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.

15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Leistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).

15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.

15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des AN als vereinbart.

Der Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich.

16. Zusätzliche Bedingungen für Webspaces, Hosting-Produkte, dedizierte und virtuelle Server

16.1. Der AG versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten oder Daten weder gegen österreichisches, deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Der AN behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn der AN von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.

16.2. Für den Fall, dass der AG den Nachweis erbringt, dass eine Verletzung von Rechten Dritter oder ein sonstiger Rechtsverstoß nicht zu befürchten ist, wird der AN die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des AG beruhen, stellt der AG den AN hiermit frei.

16.3. Die Bereitstellung folgender Dienste ist dem AG untersagt:
• Internet Relay Chat (IRC)-Dienste
• Anonymisierungsdienste
• P2P-Tauschbörsen

16.4. Der AG ist bei Webspace für den Inhalt und bei Servern auch für die Sicherheit des Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Stellt der AN Sicherheits- oder Wartungsprogramme zur Verfügung, entbindet dies den AG nicht von seiner Pflicht.

16.5. Der AG ist verpflichtet, seine Server, Workstation und andere Endgeräte so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des AN nicht gefährdet werden.

16.6. Gefährdet ein AG mittels seiner Server Workstation oder anderer Endgeräte Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des AN oder steht der AG aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist der AN berechtigt, den Server oder Webspace vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere auch für sog. Denial of Service Attacken (DoS-Attacken), die der AG über seinen Server ausführt, und auch in dem Fall, dass der AG die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des AG manipuliert und von Dritten benutzt wird. Eine vorsätzliche Handlung des AG berechtigt den AN zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne vorhergehende Abmahnung.

16.7. Werden über den Server Spam-Mails (siehe Abschnitt Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste) versendet, kann der AN den Server ebenfalls vorübergehend sperren.

16.8. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der AN zur Sicherung von Daten des AG nicht verpflichtet. Beauftragt der AG den AN mit der Datensicherung, hat der AG die vom AN gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zeitnah und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Unregelmäßigkeiten hat der AG dem AN unverzüglich mitzuteilen.

16.9. Der AN ist berechtigt, die Übereinstimmung der Server des AG mit den vertraglichen Vereinbarungen und Bestimmungen, insbesondere Lizenzbestimmungen, zu Auditieren oder regelmäßig zu überprüfen. Im Rahmen dessen ist der AN insbesondere berechtigt zu prüfen, ob der AG eine ausreichende Anzahl an Software-Lizenzen bezogen hat. Der AG ist verpflichtet, an der Überprüfung mitzuwirken. Dies beinhaltet, dem AN notwendige Informationen und Daten in einem angemessenen Rahmen und Zeitraum zukommen zu lassen sowie die (dauerhafte) Installation oder Duldung der Installation von entsprechenden Programmen zu diesem Zweck auf den Servern des AG.

16.10 Der AG verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige InANpruchnahme der Einrichtungen des AN verursachen. Der AN kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der AG die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem AG zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedizierte Hardware).

16.11 Der AG verpflichtet sich ferner, die vom AN zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:

(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);(b) Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing);(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning);(d) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware.

Sofern der AG gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der AN zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzanprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

16.12 Sollten Bedingungen der Ziffer 16, Bereiche voriger Punkte anders vereinbaren, gelten bei Produkten der Ziffer 16 vorrangig die Bedingungen von Ziffer 16 und ersetzen diese.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

17.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des Einheitlichen UN- Kaufrechts (CISG).

17.2. Sofern der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Salzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der AN ist darüber hinaus berechtigt, den AG an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

17.3. Der AN nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

18. Sonstiges

18.1. Alle Informationen und Erklärungen des AN können auf elektronischem Weg an den AG, insbesondere über den Element Messenger, das Ticketsystem oder per E-Mail an die vom AG mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden.

18.2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

18.3. Alle Hosting- und Providerprodukte verwenden Open Source Software. Daher gilt als vereinbart, dass 8.6 bis 8.8 bei diesen Produkten zur Anwendung kommt.

18.4. Es gilt ausschließlich die deutschsprachige Version aller Dokuments im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Jegliche andere Sprachversion hat nur informellen Character.

19. Zusätzliche Bedingungen für SelfHosterVPS.com Hosting, Provider, oder Webspace, bzw. dedizierte und virtuelle Server – in Folge Onlineangebot genannt – Kunden

19.1 Impressum, Datenschutzerklärung, AGB; Um keine rechtliche Probleme auszulösen ist der AG verpflichtet, sofort nach Freischaltung des Onlineangebots, folgende Seiten im Dashboard angepassen: Impressum, Datenschutzerklärung und AGB. Je nach Wohnsitz des AG können weitere Seiten rechtlich notwendig sein. Der AG verpflichtet sich, alle Erforderlichen Seiten einzurichten. Der AN ist im Falle von unvollständig ausgefüllten Seiten berechtigt die Daten des AG an Behörden und andere Anfragende weiterzugeben.

19.2 Jeder AG ist für seine Seite Impressumsinhaber und Herausgeber und somit für den Inhalt verantwortlich. Eventuelle Copyright Verletzungen und sonstige Nachrichten sind direkt an den (AG) Herausgeber zu richten.

19,3 Der AN hat auf den Inhalt der einzelnen Onlineangebots keinen Einfluss.

19.4 Der AN ist in keinem Fall für den Content des AG verantwortlich und eine Haftung des AN ist ausgeschlossen.

19.5 Der AG wird für die Art des eigenen Angebotes den passenden Zahlungsprovider, bzw. die passende Zahlungsart auszuwählen. Aktuell unterstützt der AN Zahlung per Rechnung, Paypal und BTCPayserver. Weitere sind in Planung. Basis ist die Zahlung auf Rechnung. Dabei muss der Info Text vom AG so eingegeben werden, dass alle rechtlichen Auflagen erfüllt sind. Zahlung auf Rechnung bleibt immer als 2. Zahlungsart erhalten und ein Zahlungsprovider, z.B. Paypal, kann zusätzlich ausgewählt werden. Die verschiedenen Zahlungsprovider haben verschiedene Regeln in Bezug auf Inhalte für Erwachsene und die Auswahl des Zahlungsproviders muss vom AG basierend auf den AGB des Zahlungsproviders erfolgen. Sollte der AG durch missbräuchliche Verwendung eines Zahlungsproviders eine Sperre anderer Benutzer, bzw. des AN auslösen, haftet der AG in vollem Umfang gegenüber allen Geschädigten. Der AG wir dem AN und anderen Geschädigten jegliche entstandene Kosten durch Verletzung dieser AGB binnen 7 Tage ersetzen.

19.6 Der AG muss als Betreiber alle Steuern und Abgaben selbst anmelden und abführen. Der AN ist als Onlineangebot und Hosting Anbieter in keinem Fall für Abgabenpflichten des AG verantwortlich. Jegliche Angebote und Erlöse, welche der AG mit seinem Onlineangebot, siehe auch 19.2, anbietet oder erzielt, erfolgen im Namen und auf Rechnung des AG. Der AN hat auf Content und Erlöse weder Einfluss noch Zugang.

19.7 Der AG ist verpflichtet lokalen Steuer- und Abgabenpflichten zu prüfen und diese Abgaben dementsprechend abzuführen. Dies trifft insbesondere, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer, Kommunalabgaben, Sozialversicherungsabgaben. Der AN als Onlineangebot und Hosting Provider kann und darf keine wie immer geartete Beratung im Sinne von Recht, bzw. Steuerrecht geben.

19.8 Der AG ist für eventuelle Copyright Verstöße im vollen Umfang verantwortlich. Der AN kann und darf keine Rechtsberatung geben. Generell gilt aber, dass es am sichersten ist, Texte und Bilder generell selbst zu verfassen, bzw. zu erstellen. Bilder sollten nur den AG selbst zeigen um Ansprüche von Personen, von denen kein Model Release vorliegt, zu unterbinden. Es dürfen keine geschützten Werke, z.B. Bilder, Kunstwerke, geschützte Architektur, am Bild ersichtlich sein. Generell verboten ist in jedem Fall Text von einer fremden Quelle ohne Lizenz zu kopieren, bzw. abzuschreiben und diesen zu veröffentlichen, bzw. Bilder von einer fremden Quelle ohne Lizenz zu kopieren, zu verlinken, oder anders zu reproduzieren und zu veröffentlichen. Auch im Pay Bereich gilt ein Text oder Bild als veröffentlicht.

19.8.1 Es ist generell Verboten, direkt oder indirekt, z.B. durch Zeigen von Produkten, Werbung für Produkte Dritter durchzuführen. Zusätzlich ist es verboten geschützte Namen, Logos und Schriftzüge als Text, oder auch im Bild zu zeigen. Dies trifft auch Aufdrucke auf Kleidung, Requisiten oder ähnliches. Der AG wird sich, sollte es gewünscht sein Werbung, direkt, oder indirekt auf dem Onlineangebot zu platzieren, vorher mit dem Support des AN in Verbindung setzen um mit dem AN eine Vereinbarung über die rechtlichen und finanziellen Modalitäten zu finden. In jedem Fall ist nur mit schriftlicher Zustimmung des AN erlaubt eine Platzierung von direkter oder indirekter Werbung auf dem Onlineangebot einzubringen. Der AN ist bei Zuwiderhandlungen berechtigt, das Onlineangebot bis zur Klärung des Vorfalles zu sperren und der AG wird den AN für jegliche Kosten schad- und klaglos halten. Der AG hat keinen Anspruch auf den Ersatz eines eventuell durch die Sperre eingetretenen Schadens.

19.9 Der AG wird den AN schad- und Klaglos halten und jegliche entstandenen Kosten binnen 7 Tagen, eingehend beim AN ersetzen.

19.10 Der AG bestätigt, der er Unternehmer im Sinne des KschG ist, als Unternehmer alle notwendigen Berechtigungen erlangt hat und auch alle abgabenrechtlichen Anmeldungen und Bestimmungen erfüllt hat. Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) kommt deshalb nicht zur Anwendung und der AG bestätigt dies explizit durch Anerkennung der AGB im Rahmen der Bestellung.

19.11 Durch die vollständiger Vertragserfüllung durch den AN vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen verliert der AG sein Widerrufsrecht. Der AG bestätigt dies explizit durch Anerkennung der AGB im Rahmen der Bestellung.

19.12 Der AN ist bei Zweifeln berechtigt vom AG Unterlagen nach Wahl des AN zur Prüfung, insbesondere des Punktes 19.10 anzufordern. Der AN kann bis zur Klärung des Sachverhaltes den Service komplett, oder in Teilen sperren. Die Annahme, oder Ablehnung einer Bestellung obliegt dem AN, welcher auch berechtigt ist, den kompletten Bereich zu löschen.

19.13 Der AN ist berechtigt den eingebrachten Content des AG in regelmäßigen Abständen automatisch zu löschen. Zum Zeitpunk der Erstellung dieser AGB wird der Content (Texte, Bilder u.ä.) nach 90 Tagen automatisch gelöscht. Den AN ist berechtigt diesen Zeitraum ohne Vorankündigung nach unten ,bzw. nach oben zu verändern, ohne dass es einer Zustimmung des AG bedarf. Sperren und Deaktivierungen aus anderen Gründen sind davon unbenommen. Der AN wird, soweit möglich, den aktuell gültigen Zeitraum im FAQ veröffentlichen.

19.14 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des Einheitlichen UN- Kaufrechts (CISG).

19.15. Es gilt ausschließlich die deutschsprachige Version aller Dokuments im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Jegliche andere Sprachversion hat nur informellen Character.

19.15 Sollten Bedingungen der Ziffer 19, Bereiche voriger Punkte anders vereinbaren, gelten bei SelfHosterVPS.com Onlineangebot Produkten vorrangig die Bedingungen von Ziffer 19 und ersetzen diese.